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Zensur durch Forenbetreiber?

Im Law­Blog entwick­elt sich, im Anschluss an das Urteil zum Haus­recht des Betreibers in Internet-Foren ger­ade eine Diskus­sion, inwieweit dieses Urteil der Zen­sur Vorschub leistet.

Manche wit­tern gerne und schnell Zen­sur, wenn Seit­en­be­treiber bes­timmte Beiträge aus Foren, Gäste­büch­ern oder Kom­mentaren löschen, überse­hen dabei jedoch einen zen­trale Ein­schränkung des Rechtes auf Mei­n­ungs­frei­heit: Dieses Recht hat man gegenüber­dem Staat und nicht gegenüber andern Bürg­ern. Diese sind keineswegs verpflichtet, jedem jed­erzeit die Möglichkeit zu ver­schaf­fen, seine Mei­n­ung zu äußern, sie müssen lediglich akzep­tieren, dass Andere andere Mei­n­un­gen vertreten.

In der Wikipedia ist Zen­sur fol­gen­der­maßen definiert:

Zen­sur (cen­sura) ist ein Ver­fahren eines Staates bzw. einer ein­flussre­ichen Organ­i­sa­tion oder eines Vertreters davon, um durch Medien ver­mit­telte Inhalte zu kon­trol­lieren, uner­wün­schte Aus­sagen zu unter­drücken bzw. dafür zu sor­gen, dass nur erwün­schte Aus­sagen in Umlauf kom­men. (Quelle)

Zen­sur kann also nur der Staat bzw. staatliche Stellen ausüben und nicht auch der einzelne Bürger. Dieser hat dur­chaus das Recht (und manch­mal sogar die Pflicht!) auf von ihm zur Ver­fü­gung gestell­ten Kom­mu­nika­ton­splat­tfor­men einzu­greifen und nicht-konforme Mei­n­un­gen zu ent­fer­nen. Dass dies schlechter Argu­men­ta­tion­sstil ist und keine Sym­pa­thien schafft ist klar, doch wen das stört, der kann sich ein­fach ein anderes Forum suchen, in dem seine Diskus­sions­beiträge akzep­tiert oder gar erwün­scht sind oder sel­ber ein Forum, eine Home­page oder ein Blog einrichten.

Zen­sur wird das erst dann, wenn eine zen­trale Stelle ihre Macht ein­setzt um die Ver­bre­itung bes­timmter Mei­n­un­gen generell zu verhindern.

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Kategorie: Gesellschaft

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