Weltenkreuzer

Gedanken und Fundstücke aus all meinen Welten

Wissenschaftethik und geschlossene Räume im Internet

Das Inter­net ist schon seit einiger Zeit in das Blick­feld der Wis­senschaft gerückt, und auch das “Web 2.0″ wird immer mehr zu einem wichti­gen Forschungs­ge­gen­stand der Kom­muu­nika­tion­swis­senschaft. Die neuen sozialen Net­zw­erke wie Stu­diVZ und SchülerVZ unter­schei­den sich jedoch in einem wichti­gen Punkt von dem klas­sis­chen Inter­net: Der Zugang zu ihnen ist beschränkt. Wie es auch in der realen Welt Räume gibt, die nur bes­timmten Per­so­nen zugänglich sind (Unternehmen, Min­is­te­rien, Exk­lu­sive Clubs usw.), finden sich auch im Inter­net immer mehr “virtuelle Räume” bei denen es Zugangs­beschränkun­gen zu beachten gibt.

Jan Schmidt vom Hans-Bredow-Institut in Ham­burg zeigt diese Prob­lematik am Beispiel des StudiVZ-Ablegers SchülerVZ auf, das ein span­nen­des Forschung­sob­jekt darstellen, zu dem der Zugang jedoch nur Schülern erlaubt ist (Forschungsethik im Social Web — Bitte um Mitar­beit). Natür­lich kön­nten sich inter­essierte Forscher mit einem fik­tiven Schüler Zugang zu dem Net­zw­erk ver­schaf­fen, die notwendige Ein­ladung dafür ist schnell organ­isiert, aber diese Vorge­hensweise wirft natür­lich wis­senschaft­sethis­che Fra­gen auf. Daher bemüht sich Jan Schmidt nun, forschungsethis­che Richtlin­ien für die Forschung in sozialen Net­zw­erken zu erarbeiten.

Ich bin zwar weder Internet-Forscher, noch Kom­mu­nika­tion­swis­senschaftler, noch habe ich mich inten­siv mit der Wis­senschaft­sethik auseinan­derge­setzt, aber in meinen Augen gibt es eigentlich keinen großen Unter­schied zwis­chen realen geschlosse­nen Räu­men und virtuellen. Auch wenn die Frage auch für die “reale Welt” nicht abschließend beant­wortet wer­den kann, so sollte doch auch hier die eis­erne Regel für Kom­mu­nika­tion im Inter­net gel­ten: “Tue nichts im Inter­net, was du nicht auch Offline tun würdest”. Bei einem Net­zw­erk wie SchülerVZ wäre, in meinen Augen, eine Anfrage beim Betreiber der richtige Weg, ob dieser einen Zugang für die Wis­senschaftler erlauben kann. Ob ein “Ein­schleusen” durch einen fik­tiven Account oder die Nutzung des Zugangs eines Schülers, der diesen dafür zur Ver­fü­gung stellt, vetret­bar wären, ist schwierig zu sagen und hängt, in meinen Augen, von der Art der Forschung ab und von ihrem Poten­zial, den Nutzern oder den Betreibern des Net­zw­erks Schaden zuzufü­gen, oder ihr Ver­trauen zu missbrauchen.

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  • Marc | Wissenswerkstatt sagt:

    Das ist in der Tat eine hochspan­nende Frage. Wie damit umge­hen, daß man (das jeden­falls voraus­ge­setzt) eine legit­ime wis­senschaftliche Fragestel­lung bear­beitet, dazu aber sich mogel­nder­weise, etwa mit einem “Fake-Account” in ein an sich geschlossenes virtuelles Netz ein­schleusen müßte.

    Das hat ja schon fast die Qual­itäten echter ethis­cher Dilem­mata. Dein Vorschlag (Anfrage beim Betreiber der Plat­tform) ist allerd­ings in meinen Augen auch nicht ganz prob­lem­los — zwar besser als das Ein­richten eines Fake-Accounts, aber müßte der Betreiber nicht zuvor die Mit­glieder befra­gen, ob generell so etwas ges­tat­tet wer­den sollte?

    Also: in meinen Augen wäre die Zus­tim­mung der Foren-/Plattform-Mitglieder erforderlich…

    30. März 2008 um 14:07
  • Weltenkreuzer sagt:

    Auch in den AGB scheint sich SchulerVZ nicht das Recht gesichert zu haben, auch Nicht-Schülern den Zugang unter gewis­sen Umstän­den zu erlauben. Um eine User­be­fra­gung käme man also, streng genom­men, tat­säch­lich nicht herum. Aber wie ließe sich sowas organisieren?

    30. März 2008 um 14:38
  • Marc | Wissenswerkstatt sagt:

    Ich bn spon­tan vol­lkom­men überfragt, wie und v.a. mit welchem Aufwand das organ­isier­bar wäre. Und ich fürchte, daß die Betreiber der Por­tale kaum koop­er­a­tions­bereit wären.

    31. März 2008 um 08:37

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