Weltenkreuzer

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Vaterschaft

Mor­gen entschei­det das Bun­desver­fas­sungs­gericht über die Ver­wen­dung geheimer Vater­schaft­stests in Unter­halt­sprozessen. Das Argu­ment ist klar: Wenn ich nicht der leib­liche Vater bin, wieso soll ich dann Unter­halt bezahlen?

Das wirft jedoch neben den rechtlichen Fra­gen, mit denen ich mich hier nicht beschäfti­gen möchte, eine fun­da­men­tale gesellschaft­s­the­o­retis­che Frage auf: Ist Vater­schaft biol­o­gisch oder sozial bestimmt?

Sicher­lich, aus dem repro­duk­tions­bi­ol­o­gis­chen Basiswis­sen ergibt sich, dass es für jedes Kind genau einen biol­o­gis­chen Vater gibt, dessen Erb­ma­te­r­ial das Kind zur Hälfte in sich trägt. Aber inwiefern wirkt diese biol­o­gis­che Tat­sache auf den sozialen (und damit auch den rechtlichen) Bere­ich durch?

Oft­mals akzep­tieren Män­ner ganz bewusst Kinder als “die eige­nen”, obwohl sie von vorne­herein wis­sen, dass sie nicht die biol­o­gis­chen Väter sind. Dieses Vorge­hen ist heutzu­tage gesellschaftlich vol­lkom­men akzep­tiert und auch rechtlich abgesichert. Auch der Betrof­fene in diesem Fall wird im Spiegel-Interview zitiert:

Es ist für mich von der inneren Verbindung her nach wie vor mein Kind, sie sagt Papa zu mir, ich mag sie, sie mag mich, und wir sehen uns auch heute noch alle paar Wochen.(Quelle)

Vater­schaft ist für ihn (und wahrschein­lich für die aller­meis­ten anderen auch) also nicht der rein biol­o­gis­che Fakt, son­dern vielmehr eine emo­tionale Verbindung zu dem Kind. Sie ist außer­dem eine sozial kon­stru­ierte Rolle, die mit bes­timmten Rechten und Pflichten ein­hergeht. Ins­beson­dere ist hier die Pflicht für das Kind zu sor­gen zu nennen.

Es stellt sich also die Frage, woran im deutschen Recht die Ver­sorgungspflicht fest­gemacht wer­den soll: An der biol­o­gis­chen Abstam­mung oder an der all­seit­i­gen (Mut­ter, Vater, Kind) emo­tionalen Def­i­n­i­tion der Vaterschaft.

Für die biol­o­gis­che Vater­schaft sprechen dabei vorallem zwei Punkte: Zum einen ist der biol­o­gis­che Vater rel­a­tiv ein­fach und ein­deutig festzustellen und zum anderen wird das Prinzip der “Verur­sachungs­gerechtigkeit” beachtet: Er hat das Kind gezeugt, also soll er es nun auch finanzieren.

Die soziale Vater­schaft, die zugegeben­er­maßen eher ein the­o­retis­ches Kon­strukt ist, hinge­gen folgt der Ten­denz, dass “natür­liche” und “objek­tive” Tat­sachen im sozialen Zusam­men­leben immer mehr an Bedeu­tung ver­lieren und stellt die Selb­st­bes­timmtheit des eige­nen Lebens in das Zen­trum. Ein­mal übernommene Rollen kön­nen demzu­folge nicht “ein­fach” abgegeben wer­den, wenn die Pflichten die Rechte überschre­iten oder sich Beglei­tum­stände ändern. Die Frage ist dabei: Was hätte es geän­dert, wenn der Vater hier schon bei der Geburt des Kindes gewusst hätte, dass es nicht sein eigenes leib­liches Kind ist?

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Kategorie: Gesellschaft

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