Da hatte ich vor zwei Jahren ja tatsächlich Recht: Nun haben schon zwei Gerichte eine allgemeine Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs zurückgewiesen. Und sie berufen sich dabei, welch Ironie, auf die Onlinestudie von ARD und ZDF, der zufolge nur 3 bis 4% der Internetnutzer ihren PC zum Empfang von Rundfunk– und Fernsehprogrammen nutzen…
(Quelle: chip.de)
Kategorie: Gesellschaft
