Dass der deutsche Gesetzgeber vom Internet absolut keine Ahnung hat, ist ja nicht neu, aber heute ist ein ganz besonderes Schmankerl der Internet-Idiotie inkraftgetreten: Ab heute muss theoretisch jeder Betreiber einer deutschsprachigen Internetseite regelmäßig seine Inhalte an die Deutsche Nationalbibliothek abliefern, damit diese sie archivieren kann. Bevorzugte technische Lösung: PDF-Datei oder ZIP-Archiv per Webformular oder FTP.
Naja, die Variante ZIP zeigt immerhin, dass die Bibliothekare schonmal was davon gehört haben, dass sich Webseiten häufiger mal aus mehreren Dateien zusammensetzen, aber soetwas wie dynamische Webseiten, die aus Datenbanken generiert werden, scheinen dort nicht bekannt zu sein. Auch ist vollkommen unklar, wo eigentlich der Speicherplatz und die Verwaltungssoftware für diese regelmäßige de-facto-Kopie des deutschsprachigen Internets herkommen soll.
Naja, es bleibt die Hoffnung, dass sich im Zuge der Umsetzung dieser Regelung ein paar mehr Leute in Berlin mit dem Internet auseinandersetzen und dass vielleicht dann auch dort die Einsicht reift, wie unsinnig manche Regelungen doch sind.
