Weltenkreuzer

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Forenbetreiber und Haftung

Da ich sel­ber einige Seiten betreibe, die den Usern die Möglichkeit geben, ihre Mei­n­ung zu posten, hat mich die Überschrift Onlineforen-Betreiber haften bei Belei­di­gun­gen bei der Net­zeitung doch ziem­lich erschreckt, hatte ich doch mal wieder ein Urteil befürchtet, das vol­lkom­men an der Real­ität im Inter­net vor­bei geht. Doch der BGH hat an dieser Stelle, in meinen Augen, sehr gutes Augen­maß bewiesen: Soweit ich das ver­stehe geht es keineswegs um Haf­tung, wie die Net­zeitung titelt, son­dern darum, dass der Foren-Betreiber nach­dem er Ken­nt­nis über die Belei­di­gung erlangt hat, verpflichtet wer­den kann, diese zu ent­fer­nen. Mal abge­se­hen davon, dass die Kon­trolle belei­di­gen­der Inhalte sowieso zu den zen­tralen Auf­gaben eines Admin­is­tra­tors oder Mod­er­a­tors gehören sollte (siehe auch Zen­sur durch Foren­be­treiber), ist spätestens an dieser Stelle der Foren­be­treiber, in meinen Augen, auch in der rechtlichen Pflicht. Zumal ihm eine Löschung der entsprechen­den Textpas­sagen ohne größeren Aufwand möglich ist.

(Quellen: Net­zeitung, Law­blog)

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Kategorie: Gesellschaft

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