Forenbetreiber und Haftung

Da ich selber einige Seiten betreibe, die den Usern die Möglichkeit geben, ihre Meinung zu posten, hat mich die Überschrift Onlineforen-Betreiber haften bei Beleidigungen bei der Netzeitung doch ziemlich erschreckt, hatte ich doch mal wieder ein Urteil befürchtet, das vollkommen an der Realität im Internet vorbei geht. Doch der BGH hat an dieser Stelle, in meinen Augen, sehr gutes Augenmaß bewiesen: Soweit ich das verstehe geht es keineswegs um Haftung, wie die Netzeitung titelt, sondern darum, dass der Foren-Betreiber nachdem er Kenntnis über die Beleidigung erlangt hat, verpflichtet werden kann, diese zu entfernen. Mal abgesehen davon, dass die Kontrolle beleidigender Inhalte sowieso zu den zentralen Aufgaben eines Administrators oder Moderators gehören sollte (siehe auch Zensur durch Forenbetreiber), ist spätestens an dieser Stelle der Forenbetreiber, in meinen Augen, auch in der rechtlichen Pflicht. Zumal ihm eine Löschung der entsprechenden Textpassagen ohne größeren Aufwand möglich ist.

(Quellen: Netzeitung, Lawblog)

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  • Nils Müller

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